KRITIS · NIS-2 · CRA
Resilienz ist Pflicht – physisch und digital
Für Betreiber kritischer Anlagen reicht es nicht mehr, dass ein Rückhaltebecken technisch funktioniert. Die Anlage muss gegen Extremwetter geschützt sein, ihr Zustand muss überwacht und Vorfälle müssen fristgerecht und nachweisbar gemeldet werden.
Stand:

Die drei Regelwerke
Was für Betreiber jetzt gilt
KRITIS-Dachgesetz
Umsetzung der EU-Richtlinie 2022/2557 (CER). Schutz kritischer Anlagen vor physischen Risiken wie Extremwetter und Sabotage. Registrierung beim BBK binnen drei Monaten nach Feststellung als kritische Anlage, Risikoanalyse nach neun, Resilienzmaßnahmen nach zehn Monaten. Die Fristenkette beginnt erst mit der noch ausstehenden Rechtsverordnung – verschoben, aber nicht aufgehoben.
NIS-2 (BSIG)
Cybersicherheit für besonders wichtige und wichtige Einrichtungen, in Kraft seit 6. Dezember 2025. Risikomanagement, Registrierung beim BSI, Meldepflichten mit 24/72-Stunden-Fristen und persönliche Verantwortung der Geschäftsleitung (§ 38 BSIG).
Cyber Resilience Act (CRA)
EU-Verordnung 2024/2847 für Produkte mit digitalen Elementen – also auch für Sensorik und Überwachungssoftware. Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen und schwerwiegende Sicherheitsvorfälle seit 11. September 2026, alle Anforderungen ab 11. Dezember 2027.
Verantwortung
Pflichten der Geschäftsleitung
Die Verantwortung für Resilienz und Cybersicherheit lässt sich nicht mehr vollständig delegieren.
- 01
Umsetzen und überwachen
Die Geschäftsleitung muss die Risikomanagementmaßnahmen umsetzen bzw. billigen und ihre Umsetzung überwachen (§ 38 BSIG, § 20 KRITIS-DachG).
- 02
Regelmäßig schulen
Nach § 38 Abs. 3 BSIG müssen Geschäftsleitungen regelmäßig an Schulungen teilnehmen, um Risiken erkennen und bewerten zu können. Eine feste Frist nennt das Gesetz nicht.
- 03
Haftung
Bei schuldhaften Pflichtverletzungen haften Geschäftsleiter gegenüber ihrer Einrichtung nach den gesellschaftsrechtlichen Regeln. Eine nachvollziehbare Dokumentation der eigenen Sorgfalt gewinnt dadurch an Gewicht.
- 04
Bußgelder
BSIG: bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (besonders wichtige Einrichtungen), bis 7 Mio. € oder 1,4 % (wichtige Einrichtungen). KRITIS-Dachgesetz: bis 1 Mio. €.
Meldepflichten
Melden – schnell und belegbar
| 24 Stunden | Frühwarnung an das BSI (NIS-2) bzw. Erstmeldung an das BBK (KRITIS-DachG) |
|---|---|
| 72 Stunden | Meldung mit erster Bewertung von Schwere und Auswirkungen (NIS-2) |
| 1 Monat | Abschluss- bzw. ausführlicher Bericht mit Ursachen und Maßnahmen |
Warum die Datenbasis zählt
Meldungen müssen auf verlässlichen Informationen beruhen und bei Audits oder behördlichen Prüfungen nachvollziehbar sein. Daten, die zu einer Meldung führen – Sensorwerte, Protokolle, Zeitstempel –, sollten deshalb so gespeichert werden, dass nachträgliche Änderungen auffallen.
Bewährte Verfahren sind kryptografische Prüfsummen (z. B. SHA-256), verkettete Protokolle, nur einmal beschreibbare Speicher und digitale Signaturen. Das JUMBO BLOCK Dashboard nutzt verkettete Audit-Protokolle und verankert Integritätsnachweise im IOTA Mainnet.
Die Lösung
Was JUMBO BLOCK beiträgt
Physische Resilienz
Großvolumige, schwerlastfähige Retention direkt am Ort des Niederschlags. Abflussspitzen werden gepuffert, Kanalnetze entlastet, Betriebsflächen und Versorgungsleitungen vor Überflutung geschützt – ausgelegt auf 80–120 Jahre.
Digitale Nachweisbarkeit
Das JUMBO BLOCK Dashboard überwacht Füllstände und Sensoren in Echtzeit, dokumentiert Ereignisse in einer verketteten Audit-Kette und verankert Integritätsnachweise im IOTA Mainnet. Live seit November 2025.
Werkzeuge für den Ernstfall
Die Engineering Suite enthält Programme für Krisenstab und Meldewesen: Lagebuch, Meldefristen-Assistent, Prüfsummen, Verschlüsselung, Zertifikate und Inventar – offline nutzbar, auch vom USB-Stick.
Im Vergleich
Warum ein begehbares Bauwerk
Im Unterschied zu unzugänglichen Kunststoff-Rückhaltesystemen ist JUMBO BLOCK ein vollwertiges, begehbares Bauwerk. Betriebspersonal erreicht alle Bereiche direkt; Sedimente lassen sich über Jahrzehnte mechanisch entfernen. Sensorik kann nachgerüstet und gewartet werden.
- Schwerlastfähig nach LM1 und direkt nach dem Einbau befahrbar
- Korridore für Wasser-, Strom- und Glasfaserleitungen
- Zerstörungsfrei versetz- und erweiterbar
- Fertigteilbauweise: deutlich kürzere Bauzeit als Ortbeton, keine Aushärtezeiten vor Ort

Hinweis: Diese Seite fasst den Rechtsstand vom 29. Oktober 2026 zusammen und ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Gesetzestexte und die Vorgaben von BSI und BBK.
FAQ
Häufige Fragen
Ist JUMBO BLOCK KRITIS-ready?
Ja. Das System verbindet physischen Schutz vor Starkregen und Überflutung mit digitaler Überwachung und manipulationssicherer Dokumentation. Es unterstützt Betreiber bei Risikoanalyse, Resilienzmaßnahmen und Nachweisen. Ob eine Anlage die gesetzlichen Pflichten erfüllt, hängt immer vom Gesamtkonzept des Betreibers ab.
Seit wann gilt NIS-2 in Deutschland?
Das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie ist am 6. Dezember 2025 in Kraft getreten. Die Pflichten stehen im neu gefassten BSI-Gesetz (BSIG).
Was regelt das KRITIS-Dachgesetz?
Das KRITIS-Dachgesetz setzt die EU-Richtlinie 2022/2557 (CER) um und verpflichtet Betreiber kritischer Anlagen zu physischen Resilienzmaßnahmen, Risikoanalysen, Resilienzplänen und Meldungen an das BBK. Es gilt seit März 2026; die Rechtsverordnung zur Bestimmung der kritischen Anlagen steht noch aus.
Welche Meldefristen gelten bei Vorfällen?
Nach NIS-2: Frühwarnung an das BSI innerhalb von 24 Stunden, Meldung innerhalb von 72 Stunden, Abschlussbericht nach einem Monat. Nach dem KRITIS-Dachgesetz: Meldung an das BBK unverzüglich, spätestens nach 24 Stunden, ausführlicher Bericht nach einem Monat.
Welche Bußgelder drohen?
Nach BSIG bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes für besonders wichtige Einrichtungen und bis 7 Mio. € oder 1,4 % für wichtige Einrichtungen. Das KRITIS-Dachgesetz sieht Bußgelder bis 1 Mio. € vor.
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