Wo ist die DIBt-Zulassung?
Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung oder Bauartgenehmigung ist nach § 16a Abs. 2 der Musterbauordnung (gleichlautend in den Landesbauordnungen) nur für Bauarten nötig, die wesentlich von den Technischen Baubestimmungen abweichen oder für die es keine allgemein anerkannten Regeln der Technik gibt. Ein JUMBO BLOCK Bauwerk ist Stahlbeton-Fertigteilbau: bemessen nach DIN EN 1992-1-1, gegründet nach DIN EN 1997-1, Beton nach DIN EN 206 und DIN 1045-2 – alles eingeführte Technische Baubestimmungen. Wie bei jedem anderen Stahlbetonbauwerk ersetzt die projektbezogene Statik die Zulassung. Zulassungen des DIBt gibt es dagegen für Rigolenfüllkörper aus Kunststoff, weil es für diese Produkte keine Technische Baubestimmung gibt.





